Datenschutz-Check | inkl. Auswertung
Sind Ihre Mitarbeiter genügend sensibilisiert? Wie ist es um den Datenschutz im Unternehmen konkret bestellt?
Der CAPCAD SYSTEMS GmbH Datenschutz-Check umfasst die wichtigsten Themen aus dem Bereich Datenschutz. Eine Auswertung zeigt Ihnen, inwieweit dem jeweiligen Mitarbeiter die Herausforderungen zum Schutz der Firmendaten bewusst sind und welche Datenschutz-Maßnahmen benötigt werden.
Unter anderem werden folgende Datenschutz-Themen in dem CAPCAD SYSTEMS GmbH Datenschutz-Check beleuchtet.
- Sind Ihre Mitarbeiter in Hinsicht auf alle relevanten Vorschriften zum Datenschutz genügend geschult und sensibilisiert?
- Sind Mitarbeiter Ihres Unternehmens auf das Datengeheimnis gem. §53 BDSG-neu verpflichtet?
- Wurden durch Ihren IT-Leiter ausreichende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der sensiblen, unternehmens- und personenbezogenen Daten getroffen?
- Verfügt Ihr Unternehmen über ein Berechtigungskonzept, das die Zugriffsberechtigungen im Hinblick auf einzelne Aufgabe und EDV-Systeme regelt? Ist dieses Berechtigungskonzept auf dem aktuellsten Stand?
- Kennen Sie als Geschäftsführer den Notfallplan, der bei einem Totalverlust Ihrer Daten in Kraft tritt?
- Ist die Speicherung und Entsorgung von (personenbezogenen) Daten gesetzeskonform geregelt?
- Wie und wo sollten Kennwörter verwaltet werden?
- Ist Ihnen als Geschäftsführer bewußt, dass Sie für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz (auch bei einem Verstoß Ihrer Mitarbeiter) persönlich haften?
- Überprüft Ihr Unternehmen in regelmäßigen Abständen die Maßnahmen zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz (Datenschutz-Audit)?
- Werden alle Verträge mit externen Dienstleistern und Anbietern auf Datenschutzkonformität gem. Art. 28f DSGVO geprüft und entsprechend angepasst, falls notwendig?
- Wissen Sie, dass eine nicht richtige, nicht vollständige oder nicht in vorgeschriebener Weise erfolgte Auftragserteiltung (gem. Art. 28 DSGVO) mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann? Ähnliches gilt auch, wenn die vorgeschriebenen Kontrollpflichten nicht beachtet werden.oder nicht in vorgeschriebener Weise erfolgte Auftragserteiltung (gem. Art. 28 DSGVO) mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann? Ähnliches gilt auch, wenn die vorgeschriebenen Kontrollpflichten nicht beachtet werden.
Sie interessieren sich für unseren Datenschutz-Check für Unternehmen inkl. ausführlicher Auswertung? Sprechen Sie mit unseren Datenschutzteam.
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CAPCAD SYSTEMS GmbH ist seit 2022 ein Unternehmen der HBSN-Gruppe.


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Datenschutz ist ein Wettbewerbsfaktor geworden – und zwar ohne jede Einschränkung. Nur wer Konsumenten glaubhaft versichern kann, dass er für den Datenschutz eintritt oder sogar Vorreiter in seiner Branche ist, wird im schnelllebigen E-Business überleben.